Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zum Thema Versorgungsengpässe Antibiotika in der ambulanten Pädiatrie.
Das am 12. Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ jährt sich heute zum 10. Mal. Mit diesem Gesetz wurde durch den § 1631d im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine neue Regelung geschaffen (1). Nach dieser Regelung ist es Eltern erlaubt, in die Abtrennung der gesunden Penisvorhaut ihres minderjährigen Kindes einzuwilligen, selbst wenn diese medizinisch nicht erforderlich und zu rechtfertigen ist.
Nicht nur die aktuelle Infektionswelle mit RS-Viren lässt viele Kinder krank werden – auch die Influenza (Grippe) treibt derzeit die Krankenzahlen bei Kindern und Jugendlichen nach oben. Auch komplizierte und schwere Verläufe treten vermehrt auf.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) fordert gemeinsam mit 30 weiteren Fachverbänden und Organisationen einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und eine klare Kostenübernahme-Regelung. Hierzu wurde ein neues Positionspapier veröffentlicht.
Die Situation der Kinderkliniken und vor allem der ambulanten Kinder- und Jugendarztpraxen in Deutschland spitzt sich mit jedem Tag mehr zu. Kinderkliniken weisen Patient*innen wegen Überbelegung ab, Praxen verhängen Aufnahmestopps. Kinderkliniken und vor allem Kinder- und Jugendarztpraxen arbeiten am Limit. Ein Grund dafür ist die derzeitige Welle von Infekten der oberen Luftwege.