Generelle Bewertung des Kabinettsentwurfes
Der Kabinettsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) formuliert zwei grundsätzliche Ziele:
- digitale Lösungen schnell an den Patienten zu bringen
- und dabei sensible Gesundheitsdaten zu schützen
Das PDSG konkretisiert die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ergeben. Die jetzt vorgelegten Regelungen sollen schrittweise erweitert und stetig dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Beide Ziele sind wichtig und werden von uns im Grundsatz unterstützt.
**[Hier geht''s zur vollständigen Stellungnahme](https://bvkj-store.fra1.digitaloceanspaces.com/files/12052020_Stellungnahme_BVKJ_zum_PDSG_Gesetzentwurf_4d6072015a.pdf)**
Stellungnahme
Stellungnahme des BVKJ zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) in der Fassung vom 27.04.2020
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
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Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
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Lobbyregister beim Deutschen Bundestag: Registernummer R000638