Stellungnahme

Pakt für Kindergesundheit

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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) setzt sich aktiv für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und tritt in öffentli-chen Debatten als ihr Fürsprecher auf.
Mit Blick auf die Bundestagswahlen 2025 und die kommende Legislaturperiode fordert der BVKJ das Bekenntnis aller Parteien zu einem Pakt für Kinder- und Jugendgesundheit. Der Pakt für Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland soll gewährleisten, dass die Bedingungen für ein gesundes Auf-wachsen von Kindern und Jugendlichen durch politische Richtungsentscheidungen nachhaltig ver-bessert werden.
Wir fordern von den Parteien ein explizites Bekenntnis zur Priorisierung der Kinder- und Jugendge-sundheit in den Wahlprogrammen, sowie eine klare Verpflichtung zur Umsetzung konkreter Maß-nahmen im Koalitionsvertrag.

Forderungen


1.    Verbesserung der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen:

  • Stärkung von Kinder- und Jugendärzt*innen als Primärärzt*innen von Kindern und Jugend-lichen, damit diese auch in Zukunft ihrer Lotsen- und Steuerungsfunktion nachkommen können.
  • Förderung der ambulanten Weiterbildung im Fachgebiet Kinder- und Jugendmedizin ana-log der Allgemeinmedizin.
  • Gezielte finanzielle Stärkung der sprechenden Medizin in GOÄ und EBM, Abbau von Prüf- und Dokumentationsbürokratie.
  • Gleichstellung der Pädiatrie mit der Erwachsenenmedizin bei den Hausarztmodellen nach § 73 b SGB V.
  • Ausbau von Konzepten zur sektorenverbindenden Versorgung von Kinder- und Jugendli-chen, um eine effiziente medizinische Betreuung zu ermöglichen.
  • Gezielte strukturelle Förderung von Kinderkliniken und Verhinderung eines weiteren Abbaus stationärer Kapazitäten in Pädiatrie.
  • Die Abschaffung des eigenständigen Berufsbildes der Kinderkrankenpflege führt in den Kinderkliniken zu großen Problemen. Dem sich verschärfenden Mangel an qualifizierten Pflegekräften in der Kinder- und Jugendmedizin muss durch eine Stärkung der Vertiefung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Pflegeberufereformgesetz begegnet werden.

2.    Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung ab Geburt:

  • Stärkung präventiver Maßnahmen bereits vor und unmittelbar nach der Geburt, unter ande-rem durch Unterstützung der Früherkennung von Erkrankungen durch umfassende Immu-nisierungs- und Impfprogramme. Hierbei ist auf eine adäquate Finanzierung der Impfleis-tungen zu achten.
  • Stärkung der Verhältnisprävention durch Werbeverbote für ungesunde Lebensmittel und die steuerliche Begünstigung von gesunden Lebensmitteln sowie einer Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, Alkohol, Tabak und Cannabis. Nutzung der Mittel, um langfristige Präventions-projekte für Kinder und Jugendliche zu fördern.
  • Schulen und Kitas als Orte der Prävention und Gesundheitsförderung und-bildung stärken. Der Zugang zur frühen Bildung ist entscheidend für ein gesundes Aufwachsen und zum Ausgleich sozialer Nachteile. Neben Ernährung und Bewegung soll auch die psychische Ge-sundheit stärker in den Fokus rücken.
  • Verbot des begleiteten Trinkens und von auf Jugendliche ausgerichteten Produkten wie eZi-garetten.
  • Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz.

 

3.    Kinder und Jugendliche vor den Folgen des Klimawandels schützen

  • Anerkennung des Rechts auf eine gesunde und nachhaltige Umwelt.
  • Eine sofortige Reduktion der Treibhausgasemissionen.
  • Hitzeschutz- als auch UV-Schutz-Maßnahmen für Kitas, Schule und Freizeiteinrichtungen.

 

4.    Ausreichende Versorgung mit Arzneimitteln

  • Ausreichende Produktion und Bevorratung wichtiger Arzneimittel der pädiatrischen Grund-versorgung in Europa.
  • Erleichterte Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Off-Label-Bereich.
  • Rahmenbedingungen für Zulassung und Studien zu sicheren und wirksamen Medikamen-ten für Kinder und Jugendliche verbessern.


5.    Forschung zur Kindergesundheit

  • Förderung der Entwicklung von innovative Versorgungsmodellen, um Entscheidungen auf Basis fundierter Daten treffen zu können, insbesondere durch Entwicklung von kinder- und jugendmedizinischen Modulen in HZV-Verträgen.

 

6.    Psychische Gesundheit

  • Ausbau der Angebote für psychische Versorgung, mehr Ressourcen für Schulpsycho-log*innen und Jugendarbeiter*innen und eine bessere Verzahnung von Kinder- und Ju-gendarztpraxen mit Schulen, Kinder- und Jugendpsychiatrien, sowie sozialen Einrichtungen.

 

7.    Einbindung von ambulant und stationär tätigen Praktikern bei der Entwicklung von Reformkonzepten

  • Die Erfahrungen der Pandemie und mit der Regierungskommission der letzten Legislatur-periode zeigen: Die Entwicklung realistischer gesundheitspolitischer Reformkonzepte erfor-dert die Einbindung von Praktikern, die mit der Realität der medizinischen Versorgung ver-traut sind. Hier muss, anders als zuletzt, auch eine Beteiligung von Expert*innen aus der ambulanten Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt werden.

 

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Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Referent Gesundheitspolitik: Simon K. Hilber
Telefon: 030 280 475 10
E-Mail: simon.hilber@bvkj.de

Lobbyregister beim Deutschen Bundestag: Registernummer R000638

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