Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) spielt unter den Maßnahmen, die zur Begrenzung der SARS-CoV-2-Pandemie eingesetzt werden, eine große Rolle. Neben anderen Hygienemaßnahmen reduziert das Tragen eines MNS das Infektionsrisiko in Schulen. Welche konkreten Empfehlungen dazu gegeben werden sollten, wird zurzeit kontrovers diskutiert. Die Empfehlungen und Vorgehensweisen reichen vom allgemeinen Verzicht auf MNS in Schulen bis zur Vorgabe eines MNS in allen Altersgruppen, selbst im Sportunterricht.
Aktuell herrscht in der Öffentlichkeit aber auch innerhalb sowie zwischen Fachgruppen Unklarheit, welche Empfehlungen zum Tragen eines MNS in der Schule gegeben werden sollten.
Die [S3-Leitlinie ‚Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen | Lebende Leitlinie‘](https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/027-076k_Praevention_und_Kontrolle_SARS-CoV-2-Uebertragung_in_Schulen_2021-02_01.pdf), erstellt von 37 Fachgesellschaften einschließlich Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern, empfiehlt – neben einem ‚sachgerechten Tragen von Masken durch Schüler_innen, Lehrer_innen und weiteres Schulpersonal in Schulen‘:
**• Zeitlich und örtlich begrenzte Ausnahmen bezüglich der Maßnahme können für Grundschüler*innen bei regional und überregional mäßigem Infektionsgeschehen in der Bevölkerung und in der Schule erwogen werden.**
Zum Sportunterricht empfiehlt sie, dass ‘Sportunterricht im Freien durchgeführt werden sollte‘ und:
**• Sportunterricht soll in kleinen und konstanten Gruppen aber ohne Maske durchgeführt werden.**
Die langen Monate ohne regelmäßigen Präsenzunterricht während der Pandemie wirken sich nicht nur negativ auf den Bildungsfortschritt der Kinder und Jugendlichen aus, sondern haben auch negative psychosoziale Folgen, beides verstärkt in Schichten geringerer Bildung und geringeren Einkommens. Der langfristige volkswirtschaftliche Schaden dieses Lernausfalls wird wenig diskutiert, ist jedoch wahrscheinlich beträchtlich. Daher muss es ein vorrangiges Ziel für den Herbst und Winter sein, die Schulen offen zu halten. Das dazu notwendige Maßnahmenpaket muss mit Umsicht, angepasst an Infektionsgeschehen und Belastung des Gesundheitswesens, eingesetzt werden. Die o.g. Leitlinie gibt hier Handlungsspielraum, dass in der Grundschule bei mäßigem Infektionsgeschehen, das aktuell nicht nur über die Inzidenzen, sondern auch über die Belastung des Gesundheitssystems definiert wird, kein MNS getragen werden kann, dass Sportunterricht ohne MNS stattfindet.
Grundschüler*innen sind in ihrem Lernen besonders auf direkten Kontakt und Gesichtererkennen angewiesen, insbesondere beim Erlernen der (Schrift-) Sprache. Dies gilt nicht nur für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, sondern auch für Kinder, die in einem eher kommunikationsarmen Umfeld aufwachsen. Daneben spielt das umfassende Erkennen der Gesichtsmimik bei Kindern eine entscheidende Rolle für das soziale Lernen einschließlich des Einübens und ‚Entzifferns‘ auch der non-verbalen Kommunikation.
Durch die ergriffenen stringenten Lockdown-Maßnahmen wurde die Exposition gegenüber vielen Mikroorganismen reduziert. Dies hat sich erkennbar nachteilig ausgewirkt (z.B. Nachholeffekt: aktuelle RSV-Ausbrüche) und kann auch das Immunsystem beeinflussen.
Kinder unter 12 Jahren haben aktuell keinen Zugang zu einer Impfung, es ist nicht absehbar, ob und wie rasch eine STIKO-Empfehlung nach Zulassung ausgesprochen werden wird. Daher kann mit den oben diskutierten Maßnahmen für die Grundschüler*innen kaum auf eine Möglichkeit zur Impfung gewartet werden. Vielmehr ist es an den Erwachsenen, ihren Zugang zur Impfung auszuschöpfen. Je höher die Impfrate in der Bevölkerung, desto weniger müssen Kinder Restriktionen ausgesetzt werden.
**Also: Ein Appell an Erwachsene: Schützen Sie Kinder und lassen Sie sich impfen!**
*Das pdf der gemeinsamen Stellungnahme der pädiatrischen Verbände finden Sie hier*.
**Kontaktdaten:**
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de, www.bvkj.de
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ), E-Mail: info@dgkj.de, www.dgkj.de
- Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Infektiologie e. V. (DGPI), E-Mail: info@dgpi.de, [www.dgpi.de](https://dgpi.de/)
- Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e. V. (DGSPJ), E-Mail: geschaeftsstelle@dgspj.de, www.dgspj.de
Stellungnahme Köln/Berlin
Gemeinsame Stellungnahme von BVKJ, DGKJ, DGPI und DGSPJ zu Maskentragen in Schulen
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de
Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Referent Gesundheitspolitik: Simon K. Hilber
Telefon: 030 280 475 10
E-Mail: simon.hilber@bvkj.de
Lobbyregister beim Deutschen Bundestag: Registernummer R000638