Stellungnahme

Cannabis-Gesetz: BVKJ schickt Offenen Brief an das BMG und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses

Cannabis-Gesetz: Keine Erlaubnis von Edibles

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister,
sehr geehrte Abgeordnete,

mit großer Sorge nimmt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen die Forderungen der Cannabis-Industrie nach einer weiteren Aufweichung der Kinder- und Jugendschutzstandards im Cannabis-Gesetz insbesondere eine breitgefächerte Einführung von Edibles wie in den USA und in Kanada zur Kenntnis.

Die Koalitionsfraktionen erhoffen sich viel von der Legalisierung von Cannabis. Wie Ihnen bekannt ist, sind wir Kinder- und Jugendärzt*innen nicht der Überzeugung, dass die im Gesetzentwurf formulierten Annahmen und Ergebniserwartungen realistisch sind. Wir befürchten im Gegenteil große gesundheitliche Risiken für Kinder und Jugendliche durch die Legalisierung und Normalisierung des Cannabiskonsums.
Jetzt mit den geplanten Modellregionen für den staatlich lizenzierten Verkauf über die bereits sehr schwerwiegenden Auswirkungen einer Freigabe zum privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau für Erwachsene hinaus weitere Legalisierungs-schritte zu gehen, lehnen wir aufs Schärfste ab.

**Die Erlaubnis von Edibles ist strikt abzulehnen. Sie führt zur Zunahme von Vergiftungsfällen bei Kleinkindern.**

THC-haltige Edibles werden in der Regel nicht anstelle von Joints konsumiert, sondern müssen als schlecht steuerbares, zusätzliches Konsumangebot betrachtet werden. Sie stellen für die Industrie eine Möglichkeit dar, ihr Verkaufsspektrum mittels vermeintlich harmlosen Keksen, Getränken und Süßigkeiten zu erweitern. Wir sehen in den USA und anderen Freigabestaaten einen deutlichen Anstieg der Anrufe bei Giftnotrufzentralen sowie einen Anstieg der Notaufnahmen oder Krankenhauseinweisungen wegen unbeabsichtigter Cannabisexposition bei Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

Eine Erlaubnis dieser Konsumform wäre in Bezug auf die zu erwartenden Risiken unserer Ansicht nach absolut unverantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Fischbach, Präsident BVKJ
Angela Schütze-Buchholz, Vizepräsidentin BVKJ
Dr. Stefan Renz, Vizepräsident BVKJ

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Referent Gesundheitspolitik: Simon K. Hilber
Telefon: 030 280 475 10
E-Mail: simon.hilber@bvkj.de

Lobbyregister beim Deutschen Bundestag: Registernummer R000638

Referent Gesundheitspolitik

Simon K. Hilber
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Tel. 030 280 475 10