Pressemitteilung Köln

Tabakwerbeverbot nicht konsequent genug

„Junge Menschen werden nicht ausreichend vor Tabakwerbung geschützt! Außerdem fehlt immer noch das Rauchverbot im Auto.“ - BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e. V.) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrats, Werbung für Tabak und E-Zigaretten weiter einzuschränken, kritisiert aber gleichzeitig, dass das Verbot nicht weit genug geht.
BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Deutschland ist das letzte Land, das Tabakwerbung auf Plakaten verbietet. Dieses Verbot schützt Jugendliche allerdings nur zum Teil. Denn die Werbung am „Verkaufsort“ bleibt weiterhin erlaubt. In Supermärkten, Schreibwarengeschäften, Kiosken oder Tankstellen darf weiterhin für Tabakprodukte geworben werden. Das heutige Verbot ist also nur ein halbherziger Versuch, Jugendliche vor Tabakwerbung zu schützen. Was wir aber brauchen, ist ein Verbot von Tabakwerbung im gesamten öffentlichen Raum. Auch die jetzt beschlossenen Schonfristen für Tabakerhitzer (bis 2023) und E-Zigaretten (2024) sind aus unserer Sicht unverständlich. Ebenso wie der Umstand, dass Promotionsaktionen für diese Produkte weiterhin erlaubt sind, also Aktionen, die auch junge Menschen gezielt zum Tabakkonsum animieren. Auch wenn dabei versichert wird, dass nur Volljährige angesprochen werden, so ist dies in der Praxis kaum zu überprüfen und zu gewährleisten.

Wir sind enttäuscht, dass die Politik hier keine umfassende Regelung getroffen hat. Und dies, obwohl sich das Parlament schon vor über 15 Jahren gegenüber der WHO verpflichtet hat, bis spätestens 2010 ein umfassendes Verbot aller Formen der Tabakwerbung zu erlassen. Offenbar versteht es die Tabaklobby bestens, ihre Interessen gegenüber der Politik zu verteidigen, auch wenn diese der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schadet.

Rauchen ist immer noch das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko: Jedes Jahr sterben in Deutschland über 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Fast alle Raucher beginnen im Kindes- und Jugendalter und kommen dann kaum noch von ihrer Sucht los. Und jeder weiß, dass vor allem Jugendliche anfällig sind für die Klischeebilder der Werbung, in den letzten Jahren vor allem auch für die E-Zigaretten mit ihrem coolen
Design, verführerischen Farben und Aromen und besonders aggressiver Außen- und Kinowerbung.

Ohne ein umfassendes Tabakwerbeverbot wie in allen anderen EU-Ländern werden wir den Kampf gegen das Rauchen nie gewinnen. Ausnahmen von diesem Werbeverbot und Schonfristen, etwa für E-Zigaretten, darf es nicht geben. Denn diese sind kaum weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten. Das Aerosol von E-Zigaretten enthält entzündungsfördernde, reizende und sogar krebserregende Substanzen. Dazu Nikotin, das eine körperliche und psychische Abhängigkeit verursacht. Im Tierversuch löst es Gefäßveränderungen aus. Es wirkt fruchtschädigend und fördert das Wachstum von bestehenden Tumoren. Das Bundesinstitut für Risikoforschung und das Deutsche Krebszentrum warnen deshalb davor, das Gefahrenpotenzial von E-Zigaretten zu unterschätzen. Für viele Jugendliche sind E-Zigaretten der Einstieg ins Rauchen. Studien zeigen: Jugendliche, die schon mal eine E-Zigarette probiert haben, haben ein doppelt so hohes Risiko, später auch zur Tabakzigarette zu greifen.

57 % der Bundesbürger unterstützen ein vollständiges Werbeverbot für E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte. Auch die Konsumenten. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Universität Düsseldorf hervor. Die Politik sollte also hier so schnell wie möglich nachbessern und ein umfassendes Verbot für alle Formen der Tabakwerbung, auch am Verkaufsort und für Promotion und Sponsoring erlassen.

Rauchverbot im Auto!
Außerdem brauchen wir endlich auch ein Rauchverbot in Autos, wenn Kinder und Jugendliche mit an Bord sind. In Autos entspricht die Feinstaubbelastung durch Tabakrauch etwa der einer durchschnittlich verrauchten Bar. Kinder atmen zudem schneller und damit gelangen auch mehr schädliche Partikel in ihre Lungen, was Spätschäden zur Folge haben kann. Davor sollte der Gesetzgeber Kinder schützen, wenn schon den eigenen Eltern Vernunft und Verantwortungsbewusstsein fehlen.


Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Bundespressesprecher: Jakob Maske
Bundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert

Pressekontakt

Bundespressesprecher*innen:

Jakob Maske
jakob.maske@noSpam.uminfo.de
Dr. Tanja Brunnert
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