Pressemitteilung

SpiFa, BVKJ und Hausärztinnen- und Hausärzteverband widersprechen KBV

Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa), der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband reagieren mit Unverständnis auf die Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), wonach die von FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD vereinbarte Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen für die Selbstverwaltung kaum umsetzbar sei. Dies sei inhaltlich nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal der KBV an Politik und Praxen.

„Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ist ein großer Schritt nach vorn und ein wichtiges Signal an die ambulant tätige Ärzteschaft. Die Ampel-Parteien haben in diesem Punkt Wort gehalten und geliefert. Die Reform ist für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zwingend notwendig und endlich eine wirkungsvolle Maßnahme gegen die Krise der hausärztlichen Versorgung. Der aktuelle Entwurf ist nicht perfekt, aber dennoch zweifellos eine deutliche Verbesserung zum aktuellen Status quo. Das hat bisher auch die KBV so gesehen. Statt gemeinsam mit den Verbänden daran zu arbeiten, die bestmögliche Lösung umzusetzen, erklären die Vorstände stattdessen, dass sie mit der Komplexität überfordert sind. Das ist eine Bankrotterklärung und ein Schlag ins Gesicht der zahlenden Mitglieder, die dringend auf die Reform angewiesen sind“, so die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier.

SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich hierzu: „Dass nun ausgerechnet die KBV die lang erwartete und überfällige Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ausbremst, ist vollkommen absurd und schüttet Wasser auf die Mühlen derer, die gerne hätten, dass der Staat sich immer mehr Aufgaben der Selbstverwaltung aneignet. Wir erwarten, dass die KBV hier ihrer Aufgabe und Verpflichtung nachkommt und Lösungen präsentiert. Dass der aktuelle Entwurf nicht perfekt und auch nur ein erster Schritt zur Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen ist, ist klar, darf hier aber nicht zum Argument für Arbeitsverweigerung werden. Hier ist vielmehr der Gesetzgeber in der neuen Legislatur gefordert: Die haus- und fachärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten greift ineinander und eine verbesserte Versorgung beim Hausarzt allein hilft nur bedingt, wenn diese danach keinen fachärztlichen Termin zur Diagnostik und Therapie erhalten. So kann das GVSG nur als erster Aufschlag gewertet werden, denn es greift aus der Versorgungsperspektive zu kurz.“

„Nach der Entbudgetierung der Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin ist die Umsetzung der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen überfällig: Minister Lauterbach hatte dies vor über zwei Jahren auf dem Neujahrsempfang öffentlich angekündigt. Natürlich bleiben viele Punkte offen: Es fehlt die Gleichstellung der Weiterbildungsförderung im gesamten hausärztlichen Versorgungsbereich. Von unserer Selbstverwaltung erwarten wir eine konsequente Unterstützung in diesen Themen. Die Position der KBV erinnert an die Aussage ‚Wir haben nicht genug Papier für die Bundestagswahl‘“, erklärt BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann.

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