Aus uns vorliegenden Prüfbitten der Ampelfraktion an das BMG geht die Erwägung hervor, statt der Rücknahme der sogenannten Neupatientenregelung einen prozentualen Abschlag auf alle Leistungen in der sogenannten extrabudgetären Gesamtvergütung in Höhe von pauschal 2 Prozent vorzunehmen. Das würde unter anderem für die Berufsgruppe der Kinder- und Jugendärzt:innen erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten, während einzelne fachärztliche Gruppen durch diesen Vorschlag entlastet würden.
Extrabudgetäre Leistungen sind bislang noch nicht gekürzt worden und das muss auch so bleiben, fordern BVKJ und BKJPP. Von dem Vorschlag betroffen wären sämtliche präventive Gesundheitsleistungen, Vorsorgeuntersuchungen (insbesondere die allen Eltern bekannten Untersuchungen U1 bis U9), flankierende psychosoziale Hilfen sowie sozialpsychiatrische und psychotherapeutische Leistungen.
**Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ,** betont: „Die Vorsorgeuntersuchungen sind ein unverzichtbarer Baustein für den umfassenden Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Mit ihnen können wir frühzeitig Auffälligkeiten in der Entwicklung feststellen und schwerwiegende gesundheitliche Schäden vermeiden. Den Hebel ausgerechnet bei den präventiven ärztlichen Leistungen anzusetzen, wäre absolut unverantwortlich. Nicht ohne Grund sind diese bislang eben nicht finanziell limitiert.“
**Dr. Gundolf Berg, Vorsitzender des BKJPP,** ergänzt: „Der Vorschlag führt allenfalls zu einer Verteilung der Einsparungen innerhalb der Ärzteschaft, die zu Lasten von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Das darf nicht sein.“
Pressemitteilung Köln/Mainz
Sparen an der Kinder- und Jugendgesundheit? BVKJ und BKJPP besorgt über Gedankenspiele der Ampelfraktionen zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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