Pressemitteilung

Koalitionsvertrag greift zentrale Forderungen der Kinder- und Jugendärzt*innen auf

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Union und SPD haben heute ihren gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Aus Sicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) enthält das gesundheitspolitische Verhandlungsergebnis einige zentrale Reformschritte, die ausdrücklich zu begrüßen sind – insbesondere die geplante Einführung eines verbindlichen Primärarztsystems sowie die Stärkung der pädiatrischen Weiterbildung.

Dr. Michael Hubmann, Präsident des BVKJ, betont: „Ein verbindliches Primärarztsystem – bei freier Wahl der Hausärztin bzw. des Hausarztes oder in unserem Fall der Kinder- und Jugendärztin bzw. des -arztes – ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung gezielter und effizienter zu gestalten. Gerade für Kinder und Jugendliche ist eine koordinierte Behandlung über die Kinder- und Jugendarztpraxis entscheidend. So können unnötige Facharztbesuche vermieden und Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden.“

Erfreulich ist aus Sicht des Verbands zudem, dass die lang erhobene Forderung nach einer besseren Förderung der Weiterbildung Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Laut Koalitionsvertrag wollen die Parteien „die Kapazitäten der Weiterbildungsstellen für Kinderärzte“ ausbauen. Hubmann mahnt jedoch an: „Wir setzen darauf, dass dieser Kapazitätsaufwuchs über eine Gleichstellung mit der Allgemeinmedizin erfolgen wird.“

Kritisch sieht der BVKJ hingegen das Ausbleiben einer konsequenten Stärkung der Verhältnisprävention. „Bedauerlich ist, dass unsere Vorschläge zur Gesundheitsförderung – wie Werbeverbote für ungesunde Lebensmittel, steuerliche Anreize für gesunde Ernährung sowie eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, Alkohol, Tabak und Cannabis – keinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben“, so Hubmann abschließend.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

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