**Ziele**
Die Leitlinie beschreibt als oberstes Ziel, nicht nur den Präsenzbetrieb in Schulen möglichst aufrecht zu erhalten, sondern auch ein möglichst normales Kontaktverhalten unter Schüler/-innen, Lehrkräften und weiteren in der Schule tätigen Personen beizubehalten. Weiteres Ziel der Leitlinie ist, Erkrankungen durch SARS-CoV-2 in Schulen und auf den Schulwegen durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen weitere negative, nicht-intendierte Auswirkungen von Maßnahmen zur Prävention einer Übertragung von SARS-CoV-2 und zur Kontrolle des Infektionsgeschehens möglichst geringgehalten werden. Die Kinder- und Jugendmedizin unterstreicht, dass Präsenz-Schulbetrieb, ein normales Kontaktverhalten von Mitschüler/-innen und Lehrpersonal und ein normaler Schulalltag ermöglicht werden müssen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen besser als bisher berücksichtigen zu können.
Da die Risiken für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter gering und unter den aktuell zirkulierenden Virusvarianten sogar gesunken sind, legt die aktualisierte Fassung der Leitlinie ihren Maßnahmenpaketen nicht mehr reine Infektionshäufigkeiten, sondern mit der Berücksichtigung der "infektionsepidemiologischen Risikolage" insbesondere potentielle Risiken neuer Virusvarianten für Schüler/-innen oder die drohende regionale Überlastung des Gesundheitssystems oder der kritischen Infrastruktur zugrunde.
**Maßnahmenpakete**
Die Immunitätslage in der Bevölkerung hat sich seit Erstellung der vorherigen Leitlinienversionen enorm verbessert. Die Leitlinie empfiehlt daher Maßnahmenpakete, die an die Risikolage angepasst sind. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) waren als federführende Fachgesellschaften gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) sowie über 20 weiteren Fachgesellschaften, Institutionen und Interessensvertretungen an der Erstellung der Leitlinie beteiligt. Sie schlägt auf der Basis wissenschaftlicher Evidenz risikoangepasste Präventions- und Kontrollmaßnahmen in Schulen und auf Schulwegen vor und gibt allen am Schulbetrieb Beteiligten wissenschaftlich fundierte und konsentierte Empfehlungen in Form von Maßnahmenbündeln an die Hand.
Entscheidend ist dabei die Berücksichtigung der infektionsepidemiologischen Risikolage, die sich im Verständnis der Leitlinie insbesondere am möglichen Auftreten einer SARS-CoV-2-Variante mit gegenüber aktuellen Varianten erhöhter Virulenz orientiert, die zu einer anerkannt deutlich höheren Krankheitsschwere und/oder Rate an Langzeitfolgen und/oder Mortalität bei Kindern und Jugendlichen bzw. Schüler/-innen führt. Ein weiterer Orientierungspunkt kann auch ein regionales Infektionsgeschehen sein, bei dem wegen einer z.B. erheblich erhöhten Übertragbarkeit, Pathogenität, Immunflucht oder wegen abnehmendem Immunschutz in der Bevölkerung gegen einen schweren Verlauf aktuell oder in absehbarer Zukunft eine Überlastung des Gesundheitssystems und/oder der kritischen Infrastruktur (im Wesentlichen durch Personalausfälle z. B. auch in Schulen) erwartet wird.
**Aktualität und Evaluation**
Kontinuierlich werden neue Erkenntnisse über das SARS-CoV-2 Virus und seine Varianten gewonnen. Durch Impfungen und durchgemachte SARS-CoV-2-Infektionen hat die Immunitätslage in der Bevölkerung deutlich zugenommen, so auch unter Schüler/-innen und Lehrer/-innen. Durch die gesteigerte Immunität und die aktuell zirkulierenden Virusvarianten sind die Risiken für einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion deutlich gesunken. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter waren diese Risiken zuvor bereits gering. Die aktualisierte Fassung der Leitlinie berücksichtigt neueste Entwicklungen der Pandemie seit der Veröffentlichung der letzten Version im Februar 2022.
Die Lockdownmaßnahmen mit Schulschließungen und sozialer Isolation sowie Einschränkungen in der sozialen Teilhabe im weiteren Verlauf der Pandemie haben zu teilweise beträchtlichen Folgen mit somatischen, psychosomatischen, psychischen und psychiatrischen Störungsbildern bei Kindern und Jugendlichen geführt. Die in der Leitlinie empfohlenen Maßnahmen gilt es regelmäßig im entsprechenden Kontext zu prüfen und so mögliche negative Folgen für Kinder und Jugendliche möglichst gering zu halten.
Außerdem sprechen sich DGKJ, DGPI und BVKJ dafür aus, die umgesetzten Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten: Eine kontinuierliche Evaluation trägt nicht nur dazu bei, die Evidenz stetig zu verbessern, sondern ermöglicht auch Kurskorrekturen.
Die aktualisierte S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ finden Sie [hier](https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-076.html).
Pressemitteilung Berlin/Köln
Gemeinsame PM von DGKJ, DGPI und BVKJ: Maßnahmenpakete für Präsenzunterricht - Aktualisierte Leitlinie zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen erschienen
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
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51069 Köln
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E-Mail: info@bvkj.de
Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
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Bundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert