Pressemitteilung Berlin/Köln

Gemeinsame PM: MOGiS e.V. & BVKJ: Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung am 7. Mai

Hinweis: Dieses Bild ist für den BVKJ e.V. lizenziert und darf nicht bei einer Veröffentlichung in anderen Medien verwendet werden.

12 Jahre Kölner Beschneidungsurteil: Das Recht über den eigenen Körper selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht!

Der Jahrestag des Kölner „Beschneidungsurteils“ wird am 7. Mai erneut als „Weltweiter Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 80 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus 15 Ländern und fünf Kontinenten.

Das „Kölner Urteil“ hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht-indizierte Vorhautentfernung („Beschneidung“) eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete. Inzwischen ist der 7. Mai längst weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte aller Kinder unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition geworden.

Der Themenschwerpunkt in diesem Jahr lautet:
Genitale Selbstbestimmung und Gesundheit.

Die diesjährige Kundgebung findet am Samstag, den 4. Mai um 12:00 Uhr in Köln auf dem Heumarkt statt.
Angekündigte Video- und Livebeiträge u.a.
• Ulrike Bahr, SPD, MdB
• Sarah Lahrkamp, SPD, MdB
• Ben Scholz, jungsfragen.de
• Gislinde Nauy, TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e. V.
• Victor Schiering, MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene
und Vertretungen von Organisationen aus der Schweiz, Frankreich, Australien, den USA, und Großbritannien.
Die Kundgebung wird als Live-Stream ab 11:15 Uhr auf der WWDOGA-Webseite übertragen.

Die Forderungen des WWDOGA lauten:

  • Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Art. 2 (Schutz vor Diskriminierung), Art. 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Art. 24, Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche)
  • Gesetzesinitiativen weltweit, die den Schutz aller Kinder unabhängig vom Geschlecht vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen vorsehen
  • Schutz von Kindern mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen vor medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen und weiteren Eingriffen
  • Sofortiger Stopp der Massenbeschneidungen von Jungen im Rahmen angeblicher HIV-Prävention in afrikanischen Ländern
  • Öffentliche Forschung und Aufklärung zu den Folgen von nicht-therapeutischen Genitaloperationen an Kindern in ihren unterschiedlichen Formen und sozialen Kontexten

O-Töne

Victor Schiering, Vorsitzender MOGiS e. V. – Eine Stimme für Betroffene: „Eingriffe an Kindergenitalien tangieren wesentlich das Thema Gesundheit. Leider halten sich noch immer körper- und sexualfeindliche Stereotype, Teile von Genitalien seien tendenziell überflüssig, krankheitserregend oder schmutzig. Deshalb brauchen wir Aufklärung zur Anatomie, Entwicklung und Funktionen der Geschlechtsorgane. Irreversible Operationen bergen akute OP-Risiken, entfernen funktionale Teile des Körpers an intimster Stelle, hinterlassen Narben und können zudem gravierende psychische Langzeitfolgen nach sich ziehen. Wir leidvoll Betroffenen kennen das leider zu gut. Jegliche Behandlungen dürften deshalb nur nach strenger Indikation im Einklang mit den aktuellen medizinischen Leitlinien erfolgen. Bedürfnisse von Erwachsenen können sie niemals legitimieren. Da die Folgen dieser Verletzungen stark tabuisiert werden, ist kaum abzuschätzen, wie viele Menschen hier mitten unter uns ähnlich wie wir empfinden. Diesen Betroffenen gibt der „Weltweite Tag der Genitalen Selbstbestimmung“ eine Stimme. Der deutsche Staat hingegen macht sie in großen Anteilen unsichtbar: Durch die drei geltenden Gesetze § 226a StGB (für „weibliche Personen“), § 1631 e BGB (für „Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“) und § 1631d BGB (für „das männliche Kind“) hat er aus einem Menschenrecht ausdrückliche Geschlechterprivilegien geschaffen. Das hilft letztlich natürlich niemandem, auch nicht denjenigen, die man bereits jetzt zu schützen bereit ist. Die verantwortlichen politischen Stellen verweigern konstant jegliche Behandlung des Themas unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Wir fordern: Kinderschutz muss wieder unteilbares Menschenrecht werden und für alle Kinder gleich gelten.“

Angela Schütze-Buchholz, Vizepräsidentin des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): „In diesem Jahr lautet der Themenschwerpunkt Genitale Selbstbestimmung und Gesundheit. Zwei Themen, die aus medizinischer Sicht untrennbar miteinander verbunden sind. Wir Kinder- und Jugendärzt*innen bekräftigen erneut die Wichtigkeit der genitalen Selbstbestimmung im Kontext der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Wie alle pädiatrischen Verbände in Deutschland betonen wir, dass nicht-medizinisch notwendige Eingriffe an den Genitalien nur in einem Alter durchgeführt werden sollten, in dem die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Unsere ärztliche Verantwortung liegt darin, umfassend über die Risiken und potenziellen Langzeitfolgen solcher Eingriffe aufzuklären. Solange das Kind nicht in der Lage ist, eine informierte Entscheidung zu treffen, muss das Recht auf körperliche Unversehrtheit unbedingt gewahrt werden.“

Kontakt und V. i. S. d. P.:
Victor Schiering
MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene
Telefon: 0177 / 72 47 897
E-Mail: presse-2024@noSpam.mogis-verein.de

Terminhinweise:
Samstag 4. Mai, 12 Uhr Köln, Heumarkt
Kundgebung mit Live-Stream (ab 11:15 Uhr)

Literatur:
Zwischenbericht zur Kinderrechtssituation in Deutschland - Netzwerk Kinderrechte (netzwerk-kinderrechte.de)
direkter Downloadlink:
https://netzwerk-kinderrechte.de/wp-content/uploads/2023/12/NC_ZwischenBericht-final.pdf
Abschnitt "Genitale Selbstbestimmung" (Seite 32)
„Der Schutz vor therapeutisch nicht notwendigen Genitaloperationen aller Kinder soll gesetzlich formuliert werden. Wege der Umsetzung sind in breiten gesellschaftlichen Foren zu erarbeiten (z. B. Moratorien, Zwischenschritte, Übergangsfristen), begleitet von Informationen und Sensibilisierungskampagnen.“

Offener Brief Kinderschutz, Selbstbestimmung und Gleichstellung umsetzen: die "Beschneidungserlaubnis" § 1631d BGB abschaffen!

Weitere Weblinks:

BVKJ e.V.:
www.bvkj.de
www.kinderaerzte-im-netz.de (Gesundheitsplattform)

MOGiS e.V. – Eine Stimme für Betroffene:
https://die-betroffenen.de/
https://mogis.info/

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Bundespressesprecher: Jakob Maske
Bundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert

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Bundespressesprecher*innen:

Jakob Maske
jakob.maske@noSpam.uminfo.de
Dr. Tanja Brunnert
tanja.brunnert@noSpam.uminfo.de

Bei regionalen Fragen kontaktieren Sie bitte die bzw. den Pressesprecher*in des jeweiligen Landesverbandes.

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