Der Austausch im gestrigen Livestream „Zusammen gegen Corona" mit Bundesgesundheitsminis ter Jens Spahn brachte für die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen wenig Klarheit und ignoriert die Probleme in den Praxen.
Nach aktuell gültiger Orientierungshilfe des RKI, sollen alle Personen „mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn" auf Sars-Cov-2" getestet werden können. Nach der Wiederöffnung von KiTas und Schulen sehen viele Verordnungen und Handlungsempfehlungen in den einzelnen Bundesländern - teils von den zuständigen Mini sterien, teils von den Trägern der Gemeinschaftseinrichtungen - vor, Kinder und jugendliche mit Erkältungssymptomen vom Besuch der KiTa oder Schule auszuschließen und vor der Rückkehr ein ärztliches Attest über ihre Gesundung zu verlangen.
In der Diskussion wies ein Kinder- und Jugendarzt daraufhin, das RKI habe bei seiner Empfehlung nur die Erwachsenen im Blick.
> Ein Kind im Kindergartenalter mache durchschnittlich acht bis zehn Infekte in den Herbst- und Wintermonaten durch. Testung und Attestierung würden die Praxen dann vor ungeheure Kapazitätsprobleme stellen. Denn jegliche Testung auf Corona-Virus erfordert Schutzmaßnahmen, die zeitaufwändig sind. Sie ist für die Kinder unangenehm und medizinisch fragwürdig. Nicht einmal ein Abstrich kann als punktuelle Betrachtung der Situation sicher ausschließen, dass das Kind Corona-Viren hat oder hatte.
Leider ging Bundesminister Spahn darauf überhaupt nicht ein. Das Argument, Testung wird honoriert und in der Pandemielage solle man auf Nummer sicher gehen und im Zweifel acht- bis zehn mal testen, überzeugt uns Pädiater nicht. Auch „Gesundheitsattests" für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen sind unsinnig. Was aber gravierender ist: Sie nimmt den Kinder- und Jugendärzten wertvolle Zeit für die Versorgung von akut und chronisch kranken Kindern, für die Durchführung von Vorsorgen und für Impfungen.
Deshalb fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte eine klare Position des Bundesgesundheitsministeriums und die Anweisung an das RKI, eine differenzierte Orientierungshilfe zu erstellen.
Für Träger von Gemeinschaftseinrichtungen muss klar sein, dass sie von Kinder- und Jugendärzten nicht grundsätzlich Attestierungen erwarten können. Hier gibt es regional schon gute Ansätze mit schriftlichen Eltern-Bestätigungen über die Symptomfreiheit ihrer Kinder.
> Im Hinblick auf die kommende lnfektsaison in den Herbst- und Wintermonaten muss alles getan werden, um Versorgungsengpässe in den Kinder- und Jugendarztpraxen zu vermeiden.
Pressemitteilung Berlin
Geld für Testung von Kindern und Jugendlichen löst nicht Kapazitätsprobleme bei Pädiatern
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