„Im Gegensatz zu [Äußerungen der KBV-Vorsitzenden](https://www.kbv.de/html/2022_56565.php) wird eine solche Impfpflicht eben nicht zwangsweise in den Praxen exekutiert. Hier irren die Vertreter der Körperschaft und ich zweifle stark daran, dass sie für die Mehrheit der Kassenärzte sprechen und deren Rückhalt in dieser Frage haben“, erklärt Dr. Dirk Heinrich, der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund).
Die niedergelassenen Ärzte würden nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht weiter impfen wie bisher. „Kein Mensch wird bei einer allgemeinen Impfpflicht in Praxen oder Impfzentren zwangsgeimpft werden. Das ist eine Selbstverständlichkeit“, so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. „So ist das bei der bereits seit zwei Jahren bestehenden Impfpflicht gegen Masern und auch bei der kürzlich eingeführten berufsbezogenen Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen. Allein das Argument, eine Impfung könne Infektionen nicht gänzlich verhindern, war ja bereits bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht stichhaltig.“
„Die Durchsetzung einer Impfpflicht ist eine hoheitliche Aufgabe und keine Angelegenheit der Praxisärzte. Sie wird über Kontrollen durch Ordnungskräfte und über Bußgelder sanktioniert werden. Konstruierte Konstellationen wie jene der KBV-Vorsitzenden sind weder richtig noch zielführend und sie verdecken ein fehlendes Mandat für eine solch weitreichende Positionierung durch die KBV-Gremien. Wer etwas nicht will, konstruiert Gründe – wer etwas für richtig hält, der findet Wege“, betont Dr. Heinrich.
Pressemitteilung Köln/Berlin
BVKJ und Virchowbund widersprechen KBV: Niedergelassene Ärzte weiter für Impfpflicht
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
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