Pressemitteilung Berlin

BVKJ kritisiert Corona-Sonderregelungen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt benachteiligen

Jakob Maske, Bundespressesprecher:

„Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und soziale Teilhabe spielen für die Politik keine Rolle. Zu diesem Schluss muss man kommen, wenn man die heutige Öffentliche Anhörung zu den Corona-Schutzmaßnahmen verfolgt hat.

Die Regelungen zu den Testungen zur ‚Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems‘, die nur Kinder und Jugendliche, Asylbewerber und Strafgefangene betreffen, sind eindeutig nicht sachgerecht. Hier wird eine Sonderregelung geschaffen, die Kinder und Jugendliche in ihrer Lebenswelt – und das ist nun einmal die Schule – ganz eindeutig benachteiligt.

Erwachsene, obwohl diese im Mittel viel stärker von einer potentiellen Infektion betroffen wären, können am Abend ungetestet Party machen und ins Konzert gehen und dann am nächsten Morgen ungetestet ins Großraumbüro. Kinder und Jugendliche hingegen werden einem strengen Testregime unterworfen. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und das widerspricht, angesichts der vielen falsch-positiven und falsch-negativen Testergebnisse, der Wissenschaft.


Die anlasslosen Tests müssen jetzt endlich unterbleiben.

Dass Kinder in der Grundschule keine Masken tragen müssen, darf nur der Anfang sein. Es wäre konsequent, wenn wenigstens Kinder im Grundschulalter generell von der Maskenpflicht befreit würden, auch bei Freizeit, Kultur- oder Sport. Denn die absolut richtige Gesetzesbegründung, nach der ein verantwortungsvoller Umgang mit der Maske bei Kindern im Grundschulalter nicht zu erwarten ist, gilt nicht nur im Schulgebäude.

Aber auch Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen sollten nicht als erste in den Blick von verschärften Einschränkungen geraten, die für Erwachsene bei Arbeit und Freizeit nicht gelten.“

Beachten Sie bitte auch unsere [schriftliche Stellungnahme](https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/264-2022-08-29-stellungnahme-anhoerung-covid-19-schutzgesetz) zur Anhörung.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)

Mielenforster Str. 2
51069 Köln
Telefon: 0221 – 68 909 0
E-Mail: info@bvkj.de

Präsident: Dr. med. Michael Hubmann
Bundespressesprecher: Jakob Maske
Bundespressesprecherin: Dr. med. Tanja Brunnert

Pressekontakt

Bundespressesprecher*innen:

Jakob Maske
jakob.maske@noSpam.uminfo.de
Dr. Tanja Brunnert
tanja.brunnert@noSpam.uminfo.de

Bei regionalen Fragen kontaktieren Sie bitte die bzw. den Pressesprecher*in des jeweiligen Landesverbandes.

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