Wortwörtlich äußerte sich der Minister am 15. Dezember 2022 vor dem Deutschen Bundestag wie folgt: „Erstens. In den Praxen selbst soll sichergestellt werden, dass jede Leistung, die dort erbracht wird, zu festen Preisen bezahlt wird. Das heißt, dort werden die Budgets ausgesetzt. Jede zusätzliche Leistung, die erbracht wird, wird voll bezahlt, sodass hier nicht über Gebühr am Rande der Erschöpfung gearbeitet wird und man das noch nicht einmal komplett bezahlt bekommt. Das schulden wir den Praxen. Daher setzen wir die Budgetierung für die Kinderkliniken und für die Praxen **ab sofort** aus.“ (1)
**Dr. Stefan Renz, Vizepräsident des BVKJ**, betont: „Diese Entscheidung wird vom BVKJ vollumfänglich begrüßt. Endlich soll umgesetzt werden, was im Koalitionsvertrag längst angekündigt war: dass alle Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich dauerhaft entbudgetiert werden. Und das ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich. Dass der Minister seine Ankündigung nun in einem nicht-öffentlichen, verklausulierten Schreiben dann gleich wieder einkassiert oder zumindest relativiert, ist schon ein starkes Stück.“
In dem Schreiben von Prof. Dr. Lauterbach an Dr. Andreas Gassen und Dr. Doris Pfeifer, ebenfalls vom 15. Dezember, ist von einer „Entbudgetierung“ auf einmal keine Rede mehr. Stattdessen wird angeregt, dass die erbrachten ärztlichen Leistungen in einem begrenzten Zeitrahmen vergütet werden. Der Minister fordert, dass die Situation der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte „zumindest bis zum Ende des 1. Quartals 2023 auch ohne eine entsprechende Feststellung durch das RKI, den Deutschen Bundestag oder der WHO unter die Nummer 3 des Beschlusses berücksichtigt wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die erbrachten Leistungen zeitnah, spätestens im folgenden Abrechnungszeitraum mit den Preisen der jeweils gültigen Euro-Gebührenordnung vergütet werden.“
„Mit einer kurzfristigen Verbesserung der Vergütung der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ist es nicht getan. Der Minister verkennt, dass das grundlegende Strukturproblem damit keinesfalls gelöst wird“, erklärt Dr. Stefan Renz. „Im Bundestag hat Karl Lauterbach die sofortige Aussetzung der Budgetierung für Kinderkliniken und Praxen angekündigt, so wie im Koalitionsvertrag beschlossen. Das und nichts anderes werden wir akzeptieren. Das Schreiben, das der Minister am selben Tag verschickt hat, lässt kaum einen anderen Schluss zu, als dass er uns gegenüber wortbrüchig wird.“
Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Deutschland arbeiten bundesweit bereits am Rand der Erschöpfung. „Wir erbringen massenhaft unbezahlte Leistungen. Und jetzt können wir uns nicht einmal mehr auf Aussagen von Karl Lauterbach verlassen, die im Bundestag getätigt werden. Das ist ein herber Vertrauensbruch“, so der Vizepräsident des BVKJ. „Als wir von dem Schreiben erfahren haben, haben wir umgehend einen Brief an den Gesundheitsminister geschrieben und um ein zeitnahes, direktes Gespräch gebeten. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden Protestaktionen folgen. Feststeht: wir werden keine unbezahlten Leistungen mehr erbringen.“
(1) Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht. 76. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2022, S. 98: [https://dserver.bundestag.de/btp/20/20076.pdf](https://dserver.bundestag.de/btp/20/20076.pdf)
**Nachträgliche Ergänzung**
Am 04. Januar 2023 fand ein klärendes Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in Berlin statt, bei dem sehr konstruktiv über das Ende der Budgetierung sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingung in der pädiatrischen Versorgung gesprochen wurde.
[Weitere Informationen](https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/298-2023-01-04-post-7)
Pressemitteilung Köln
Budgetierung für Kinderkliniken und Praxen ab sofort aussetzen
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