BVKJ-Präsident Dr. med. Thomas Fischbach kritisierte heute in Köln mit scharfen Worten das Urteil des Bundessozialgerichts: „Die für Impfstoffe verwendeten Spezialkühlschränke stehen zwar in der Verfügungsmacht der Arztpraxis und damit in der Verantwortung des Arztes oder der Ärztin. Einen Ausfall des Kühlschranks etwa bei einem Stromausfall kann die Praxis aber nicht verhindern.
Bisher haben wir als Service für unsere Patienten die Zwischenlagerung von Impfstoffen in Spezialkühlschränken immer unentgeltlich übernommen, um möglichst sicher und unkompliziert zu impfen. Viele Praxen werden nun aber künftig das Risiko meiden, Impfstoffe in ihren Kühlschränken zu lagern, zumal viele Versicherer es ablehnen, einen eventuellen Stromausfall und damit verbundene Schäden zu übernehmen. Sie also werden den Patienteneltern künftig Verordnungen in die Hand drücken und sie bitten, den benötigten Impfstoff für ihr Kind in der Apotheke zu besorgen und dies unter Beachtung der lückenlosen Kühlkette. Was das für die Impfquoten bedeutet, kann sich jeder vorstellen, eigentlich auch die Richter des Bundessozialgerichts. Deren Urteil beschädigt nun den Impfgedanken maßgeblich. Nun müssen die kassenärztlichen Vereinigungen die Kuh vom Eis holen und eine tragbare Lösung entwickeln, die das Regress-Risiko für die Arztpraxis ausschließt und Eltern garantiert, dass ihr Kinder- und Jugendarzt auch künftig impfen kann.“
Pressemitteilung Köln/Berlin
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert „Kühlschrank-Urteil“ des Bundessozialgerichts: „Urteil schadet dem Impfgedanken!“
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ)
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