Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) erachtet die Einigung von GKV-Spitzenverband und KBV zur Anpassung des Orientierungswertes um 3,85 % für unzureichend.
Die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV im Bewertungsausschuss, die eine Steigerung der Honorare aller Vertragsärzte um 3,85 % vorsieht, bleibt weit unter den Kostensteigerungen, die die Ärzt*innen im letzten Jahr zu bewältigen hatten.
„Eine Einigung weit unter den Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen zeigt wieder einmal, dass die Honorierungssystematik des EBM als Ganzes reformbedürftig ist“, betont BVKJ-Präsident Dr. Michael Hubmann. „Es muss für die Zukunft gelingen, die Dysfunktionalitäten, die der Patientenversorgung entgegenlaufen, aus dem Honorarsystem zu beseitigen. Hierzu bedarf es eines indikationsbezogenen und qualitätsinhärenten Vergütungssystems und nicht gesetzlicher Vorgaben, die eine adäquate Honorarentwicklung nicht zulassen“, so Hubmann weiter.
„Wir erwarten daher von der KBV, dass sie die gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben zum Ausgleich der Kostenentwicklungen im Rahmen der Verhandlungen zum Orientierungswert auf bestehende Wettbewerbsverzerrungen überprüft und kurzfristig ein Konzept vorlegt, das eine benachteiligungsfreie Finanzierung der vertragsärztlichen Versorgung in Zukunft sicherstellt. Denn bei weiterer Fokussierung auf die Krankenhäuser durch den Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach droht zwangsläufig der Ausverkauf der ambulanten Versorgung.“