Der Berufsverband der Kinder und Jugendärzt*innen (BVKJ) und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband unterstützen den zwischen der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung sowie der Beihilfe abgestimmten Entwurf einer neuen Gebührenordnung und fordern eine zeitnahe Umsetzung. Insbesondere die deutliche Stärkung der sprechenden Medizin sowie die transparentere Systematik bedeuten aus Sicht der Verbände sowohl für die Praxen als auch die Patientinnen und Patienten eine klare Verbesserung gegenüber dem Status Quo.
Der Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, sagt: „Die tiefergehende Prüfung des Entwurfs hat unseren ersten Eindruck bestätigt: Die neue GOÄ würde die sprechende Medizin und damit auch die hausärztliche Versorgung spürbar stärken. Natürlich gibt es Punkte, die wir uns anders gewünscht hätten. Unterm Strich gilt aber: Die Bundesärztekammer und ihr Präsident haben unter schwierigen Bedingungen einen guten Kompromiss gefunden. Diese Chance sollte die Ärzteschaft auf keinen Fall verstreichen lassen. Ansonsten ist zu befürchten, dass die Novellierung der GOÄ in unerreichbare Ferne rückt.“ Die Co-Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth ergänzt: „Die derzeit gültige GOÄ ist nicht nur vollkommen veraltet, sondern auch intransparent. Der Vorschlag, der nun auf dem Tisch liegt, würde dafür sorgen, dass die GOÄ für die Praxen praktikabler sowie für die Patientinnen und Patienten nachvollziehbarer wird. Positiv ist außerdem, dass über den so genannten „Hausarztversorgungsfall“ die hausärztliche Versorgung zusätzlich durch eine Pauschale besser und bürokratieärmer vergütet werden soll."
Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ), Dr. Michael Hubmann, sagt: „Wir begrüßen, dass nach bald 30 Jahren eine Einigung auf eine neue GOÄ erzielt werden konnte, die sowohl den medizinischen Fortschritt als auch die patientenzentrierte, gesprächsbasierte Medizin besser abbildet. Ein Kritikpunkt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen bleibt, dass der Kinderzuschlag, der die aufwändigere, kindgerechte Diagnostik und Behandlung abdecken soll, nur einmal pro Konsultation gewährt werden soll. Wir befürchten, dass so Kinder mit ihren besonderen Bedürfnissen, bei allen Fachgruppen, hinter wirtschaftlichen Zwängen zurückstehen müssten. Eine neue GOÄ, die die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen umfassend berücksichtigt, wäre ein echter Gewinn für alle Patientinnen und Patienten, die Ärzteschaft und auch für die Kostenträger.“