Politik & Presse
30.05.2024 Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drucksache 20/11366)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drucksache 20/11366)

BVKJ-Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (BT-Drucksache 20/11366)

Die schädlichen Auswirkungen eines früh beginnenden und regelmäßigen Cannabiskonsums bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind medizinisch unstrittig. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) dringt daher seit Jahren auf einen wirksamen Jugendschutz.

Wie der BVKJ in vorherigen Stellungnahmen zum Cannabisgesetz dargelegt hat (siehe insb. Ausschussdrucksache 20(14)154(4) und die Gemeinsame Stellungnahme mit weiteren Fachgesellschaften), besteht angesichts der beklagenswerten Zunahme des Cannabiskonsums unter deutschen Jugendlichen, schon in den zurückliegenden Jahren, dringender Anpassungsbedarf bezüglich der bisherigen Maßnahmen und Präventionsangebote. Verhaltenspräventive Maßnahmen sind heute umso dringlicher erforderlich, als die Verhältnisprävention, durch die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene, grundlegend geschwächt wurde.

Es ist aus Sicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) notwendig, der Normalisierung von Cannabiskonsum in aller Öffentlichkeit entgegenzuwirken und die Gesellschaft und insbesondere junge Menschen besser über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären. Der BVKJ begrüßt in diesem Sinne, dass der Gesetzentwurf vorsieht, die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung dahingehend zu erweitern, dass sie ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte zu Cannabis zur Verfügung stellen soll.
Neben der Zielgruppe von Lehrern, Sozialarbeitern und Erziehern ist aus Sicht des BVKJ insbesondere an die Stärkung der Peer-Education in Schulen zu denken. Auch hierfür sollte deshalb ein Bildungsangebot bei der BZgA geschaffen werden. Es gilt, die Botschaften auf eine Weise zu vermitteln, die Jugendliche anspricht, ihre Resilienz stärkt und sie dazu ermutigt, eine informierte Entscheidung gegen den Konsum von Cannabis zu treffen und so die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen zu reduzieren.

Der BVKJ begrüßt weiterhin, dass die Evaluation nach § 43 Konsumcannabisgesetzes in Bezug auf die Auswirkungen der Konsumverbote, einschließlich der einzuhaltenden Abstände zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf den Kinder- und Jugendschutz um 18 Monate vorgezogen werden soll. Er regt an, zu prüfen, ob nicht schon ein noch früherer Termin möglich ist. Darüber hinaus hält es der BVKJ für erforderlich, die Langzeitfolgen der Freigabe an Erwachsene über den 1. April 2028 hinaus und regelmäßig zu evaluieren. Wir fordern, hierbei die Expertise von Suchtberatungsstellen sowie ärztlicher ambulanter und vollstationärer Einrichtungen einzubeziehen und einen jährlichen Bericht vorzulegen. Es sollte gesetzgeberisch weiterhin konkretisiert werden, dass die Evaluation auch Resilienzfaktoren bzw. Risikofaktoren zu untersuchen hat und Empfehlungen zur Resilienzentwicklung zu geben hat.